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Krankenversicherung, gesetzliche
Krankenversicherung, gesetzliche

Zweig der Sozialversicherung für die medizinsiche Grundversorgung.

Alle Arbeitnehmer mit Verdiensten bis zur Beitragsbemessungsgrenze und bestimmte Gruppen unter den Selbstständigen unterliegen der Versicherungspflicht. Sie können zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Wer aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann sich als freiwilliges Mitglied weiter versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Bei den Gesetzlichen richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Angehörigen ohne eigenes Einkommen werden beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen der Gesetzlichen erstrecken sich im Wesentlichen über medizinische und zahnmedizinische Behandlungen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche.

Tipp:
Vor Auslandsreisen sollten gesetzlich Versicherte eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie kostet nicht viel und stopft die Lücken im Schutz der Gesetzlichen.


 
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