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Infodatenbank / Budget & Vorsorge |
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| Derzeit befinden sich 200 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Kündigung |
Kündigung
Beendigung eines Versicherungsverhältnisses.
Das ist zum Ablauf des Vertrages möglich (ordentliche Kündigung) und unter Umständen auch vorher (außerordentliche Kündigung). Gründe für vorzeitigen Ausstieg können sein: ein Versicherungsfall, eine Erhöhung des Beitrags, der Tod des Versicherungsnehmers, ein Umzug (Hausratversicherung), der Verkauf eines Autos oder einer Immobilie (Kfz-Versicherung; Gebäudeversicherung). Versicherungsverträge sind - außer in der Sparte Leben - meist mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit vereinbart. Wer aussteigen möchte, muss also ausdrücklich kündigen. Dabei ist die vereinbarte Mindestlaufzeit (zwischen einem und fünf Jahren) und die Kündigungsfrist (zwischen einem und drei Monaten) einzuhalten.
Tipp:
Wenn Sie nach einem Versicherungsfall sofort kündigen, erlischt zwar Ihr Versicherungsschutz, der Versicherer darf die Prämie für das übrige Versicherungsjahr jedoch behalten. Es ist daher besser zum Ende eines Versicherungsjahres zu kündigen. |
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