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Mietsachschäden
Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Wohnräumen.

Schäden an geliehenen Sachen sind in der Haftpflichtversicherung eigentlich ausgeschlossen. Ausnahme: In der Privathaftpflichtversicherung werden einige Mietsachschäden ersetzt, darunter Schäden an der Bausubstanz oder Wasserschäden am fest verlegten Teppichböden des Vermieters. Ausgeschlossen sind Schäden am gemieteten Inventar, normale Abnutzung und Verschleiß. Auch der Verlust von Schlüsseln einer zentralen Schließanlage ist kein Mietsachschaden, kann aber bei einigen Anbietern gegen Zuschlag mitversichert werden. Der Schutz umfasst nicht nur den Hauptwohnsitz, sondern auch Unterkünfte auf Reisen.

Tipp:
Die Deckungssumme ist in vielen Policen viel zu niedrig. Faustregel: mindestens 2 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sollten versichert sein.


 
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