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Infodatenbank / Budget & Vorsorge |
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| Derzeit befinden sich 200 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Pensionsfonds |
Pensionsfonds
Mit Riesters Rentenreform lässt der Gesetzgeber auch Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge zu. Damit stehen in der betrieblichen Altersvorsorge inzwischen fünf verschiedene Modell zur Auswahl: Direktversicherungen, Direktzusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen und die neuen Pensionsfonds.
Ein Unternehmen, das einen Pensionsfonds anbietet, muss hierfür eine extra Gesellschaft gründen. Als Unternehmensform kommt eine Aktiengesellschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVAG) in Frage. Anlagemanager von Pensionsfonds dürfen das Kapital risikoreicher anlegen als dies etwa bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist. Zurzeit arbeitet der Gesetzgeber noch an einer Verordnung, die die Anlagegrundsätze festlegen soll. Über die Sicherheit der Anlage wacht das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV).
Im Alter zahlt der Pensionsfonds dem Versicherten dann eine lebenslange Rente aus. Darüber hinaus kann das Unternehmen auch Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall absichern. Die Beiträge zahlen in der Regel allein die Arbeitnehmer. Manchmal steuert der Arbeitgeber auch etwas bei.
Für Pensionsfonds gibt es gleich zwei steuerliche Förderungen:
Ab dem Jahr 2002 besteuert das Finanzamt einen Teil der Beiträge nachgelagert, also erst im Alter. Die Steuer fällt dann auf die Rentenzahlungen an. Da das Einkommen im Alter aber meistens niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit, stellt sich der Steuerzahler wegen der niedrigeren Progression damit besser. Die nachgelagerte Besteuerung ist für Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent des Einkommens möglich. Dabei berücksichtigt das Finanzamt nur Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland.
Darüber hinaus kann sich ein Arbeitnehmer die viel diskutierte Riesterzulage auch für seine Anlage in einen Pensionsfonds auszahlen lassen. Bis zum Jahr 2008 sollen die Zulagen oder alternativ der Sonderausgabenabzug auf bis zu vier Prozent des Einkommens eines Arbeitnehmers anwachsen. Auch hier stellt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland eine Einkommensobergrenze dar. |
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