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Pflegeversicherung, gesetzliche
Pflegeversicherung, gesetzliche

Pflichtversicherung zur Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

Seit 1995 müssen sich alle Krankenversicherten auch pflegeversichern. Für gesetzlich Versicherte ist die Pflegekasse zuständig, die der eigenen Krankenkasse zugeordnet ist. Privat Versicherte können sich ihre Pflegekasse auswählen. Um bei einer Erkrankung Streit über die Zuständigkeit zu vermeiden, bietet es sich aber auch für privat Versicherte an, beide Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft abzuschließen. Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung sind die Leistungen für häusliche Pflege. Private und gesetzliche Kassen gewähren die gleichen Leistungen.

Tipp:
Häufig verbleiben bei den Patienten Restkosten, die mehrere tausend Euro im Monat erreichen können. Sinnvoll ist daher der Abschluss einer ergänzenden privaten Pflegeversicherung.


 
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