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Rechnungszins
Rechnungszins

Vom Versicherer garantierter Zins für Kapital bildende Lebens- und private Rentenversicherungen. Auch Garantiezins genannt.

Der Rechnungszins bezieht sich auf das im Vertrag vorhandene Deckungskapital, also vereinfacht gesagt auf den Sparbeitrag und die Zinsen darauf. Er ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterschrieben hat:

- Abschluss vor 1987: 3 Prozent
- Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent
- Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent
- Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent
- Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent


Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch niedrigere Garantien geben.


 
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