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Regress
Regress

Rückgriff einer Versicherung auf den Schadenverursacher.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich ihr Geld von ihrem Versicherten wiederholen, wenn dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Wer zum Beispiel betrunken ins Auto steigt und dann bei rot über eine Ampel fährt, wird über Umwege dann doch zur Kasse gebeten. Die Versicherer dürfen ihren Kunden jeweils bis zu 5.000 Euro in Rechnung stellen. Auch die Sozialversicherer können Regress nehmen, zum Beispiel wenn die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Unfall eine lebenslange Rente zahlen muss.


 
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