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Rentengarantie
Rentengarantie

Vertraglich vereinbarte Zahlung einer privaten Rentenversicherung auch über den Tod des Versicherten hinaus.

Eine Rentengarantie muss vertraglich vereinbart werden. Üblich sind Rentengarantiezeiten von fünf oder zehn Jahren. Die Leibrente fließt dann an die Hinterbliebenen. Wer beispielsweise acht Jahre nach Beginn seiner privaten Rentenzahlungen stirbt und zehn Jahre Garantie vereinbart hatte, beglückt die Erben mit zwei Jahren weiterer Rente. Waren nur fünf Jahre Garantie vereinbart, gehen die Erben leer aus.

Tipp:
Vor allem bei hohen Summen sind Rentengarantiezeit sinnvoll.


 
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