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Rückkaufswert
Rückkaufswert

Betrag, den eine Gesellschaft bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung auszahlt.

Das ist das Sparguthaben inklusive Zinsen zum Zeitpunkt der Kündigung, dem aber vorher alle Kosten für Provision, Risikoschutz und Verwaltung abgezogen werden. Je nach Kalkulation des Versicherers übersteigt der Rückkaufswert bei Kündigung erst nach fünf bis acht Jahren die Höhe der bis dahin eingezahlten Beiträge.

Tipp:
Eine Kündigung ist fast immer die schlechteste Lösung. Die Versicherer bestrafen den Abbruch mit hohen Abstrichen bei der Rendite. Meistens ist es besser, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Die Renditeeinbußen bleiben dann geringer und noch während der Laufzeit des Vertrags können die Spargroschen in eine rentierlichere Anlage fließen.


 
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