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Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Überschussbeteiligung der Kunden bei Lebens-, Kranken- und Kfz-Versicherungen.

In der Lebensversicherung fließt ein Teil der Zuschüsse, die den Kunden gut geschrieben werden sollen, zunächst in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Erst mit einer zeitlichen Verzögerung ordnen die Unternehmen die Zuschüsse dann den einzelnen Policen zu. Die RfB übernehmen dabei die Rolle eines Puffers: Der Versicherer kann auch bei schwankendem Anlageerfolgen relativ gleichmäßige Überschussbeteiligungen gewähren. Die privaten Krankenversicherer bezahlen aus der RfB die Beitragsrückvergütung und mildern Prämienerhöhungen ab.

Tipp:
Berücksichtigen die RfB bei der Auswahl des richtigen Lebensversicherers.


 
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