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Suizid
Suizid

Synonym für Selbstmord.

In der Lebensversicherung gelten für Todesfälle, die durch Suizid eintreten, in den Anfangsjahren eines Vertrags Sonderregeln: Begeht ein Versicherter in den ersten drei - teilweise bis zu fünf - Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord, zahlt die Kapitallebensversicherung im Allgemeinen nur das Deckungskapital aus. Ist der Selbstmord allerdings "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" verübt worden, wird die volle Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen gezahlt. Hinterbliebene erhalten bei Selbstmord üblicherweise keine Leistungen aus einer Unfalltodversicherung. Gleiches gilt für ein vereinbartes Sterbegeld in der privaten Krankenversicherung. Ausschlaggebend ist das Kleingedruckte.


 
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