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Unterstützungskasse
Unterstützungskasse

Altersvorsorge für Arbeitnehmer über die Firma.

Wie bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber im Versorgungsfall (Rentenalter, Invalidität, Tod) Leistungen an den Arbeitnehmer zu zahlen. Unterschied zur Direktzusage: Die Firma übernimmt die Organisation nicht selbst, sondern überweist die Mittel der Unterstützungskasse (U-Kasse). Diese ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger und unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht.

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse wird das System der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel durch Beteiligungen des Arbeitnehmers ergänzt. Ist das der Fall, werden die Einzahlungen nicht besteuert und die Unverfallbarkeit der Ansprüche ist gesichert. Um bei einer Pleite nicht leer auszugehen, sollte sich der Arbeitnehmer vertraglich ein Pfandrecht zusichern lassen. Die Rente unterliegt nach Abzug des Versorgungsfreibetrages von derzeit 3.000 Euro jährlich der Einkommenssteuer. Jedoch fallen erst bei Auszahlung der Rente Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Vorteil: Der Steuersatz ist im Rentenalter wegen geringerem Einkommen oft deutlich niedriger als während der Erwerbstätigkeit.


 
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