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Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale

Einrichtung der Versicherer zur Entschädigung von Kfz-Unfallopfern bei Fahrerflucht oder fehlender Autoversicherung des Verursachers.

Die Verkehrsopferhilfe soll sicherstellen, dass Unfallopfer nicht leer ausgehen. Sie tritt nur ein, wenn das Opfer ansonsten ohne Entschädigung bleibt, wenn also zum Beispiel kein Krankengeldanspruch an eine Krankenkasse besteht oder der Unfallverursacher das Opfer nicht selbst entschädigen kann. Die Verkehrsopferhilfe leistet bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme. Bei Fahrerflucht werden Schäden am Auto nicht ersetzt. Bei sonstigen Sachschaden erstattet die Verkehrsopferhilfe Sachschäden, die über 500 Euro hinausgehen. Seit Ende 1994 übernimmt die Verkehrsopferhilfe auch Aufgaben in Insolvenzfällen von Kfz-Versicherern. Adresse der Verkehrsopferhilfe: Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Telefon 040 / 30 18 00.


 
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