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Versicherungsbeginn
Versicherungsbeginn

Im Versicherungsschein ausgewiesenes Datum, zu dem der Versicherungsschutz in Kraft tritt.

Der Schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, meist mit der Bezahlung des ersten Beitrages. In einigen Sparten müssen Wartezeiten beachtet werden. In der privaten Kranken- und der Rechtsschutzversicherung sind drei Monate Wartezeit üblich. Viele Versicherer verzichten allerdings auf die Wartezeit, wenn ein Kunde zum Beispiel in der Rechtsschutzversicherung nahtlos von einem Versicherer zu einem anderen wechselt und auch die gleichen Risiken versichert. Auch die Krankenversicherer verzichten bisweilen auf Wartezeiten, sofern sich ein Kunde zum Beispiel einem Gesundheitscheck unterzieht.


 
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