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Infodatenbank / Geldanlage & Aktien

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Aktie
Aktie

Die Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft (AG) nennt man Aktien. Der Aktionär erwirbt mit dem Kauf dieser Anteilsrechte einen Anspruch auf Beteiligung am Jahresgewinn, der Dividende.

Bis 1998 lauteten Aktien in Deutschland auf einen Nennbetrag von mindestens fünf Mark. Mit Blick auf die Europäische Währungsunion wurden in der Bundesrepublik - wie in vielen anderen Ländern auch - nennwertlose Aktien zugelassen. Zugelassene Aktien können an der Börse gehandelt werden.

Es wird unterschieden nach:

• Inhaberaktien: Der Inhaber wird nicht namentlich genannt. Eigentümer der Aktie ist, wer das Papier gerade besitzt. Namensaktien dagegen werden auf eine bestimmte Person ausgestellt und im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Namensaktien sind wegen des erschwerten Eigentümerwechsels eher selten.

• Junge Aktien, auch neue Aktien genannt. Sie stammen aus der Kapitalerhöhung einer AG. Oft ist der Dividendenanspruch geringer gegenüber den "alten" Aktien. Junge Aktien werden meistens nicht zu Beginn eines Geschäftjahres herausgegeben. Darum besteht die Dividendenberechtigung auch nicht für das ganze Jahr.

• Stammaktien verbriefen eine Beteiligung am Stammkapital der AG. Der Besitzer hat auf der Hauptversammlung ein Stimmrecht.

• Vorzugsaktien verbriefen eine Beteiligung am Stammkapital der AG und gewähren insbesondere bei der Gewinnbeteiligung Vorrechte. Vorzugsaktien werden oft von Unternehmen an die eigenen Mitarbeiter herausgegeben, um die Vermögensbildung zu erleichtern. Inhaber von Vorzugsaktien haben oft kein Stimmrecht, dafür werden sie aber bei der Dividendenausschüttung bevorzugt.

• Zusatzaktien entstehen durch die Umwandlung von Rücklagen in haftendes Grundkapital. Diese Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals, das den Anteilseignern gehört. Die Umwandlung in Aktienkapital führt oft zu einem sinkenden Kurs der Aktie, da sich jetzt der auszuschüttende Gewinn auf eine größere Zahl Aktien verteilt.




 
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