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Börsenzulassungsprospekt
Börsenzulassungsprospekt

Bevor eine Aktie an der Börse zugelassen wird, müssen der Emittent und die mit der Emission beauftragten Kreditinstitute einen Börsenzulassungsprospekt herausgeben. Er wird von der Börsenzulassungsstelle auf seine Richtigkeit bezüglich der Qualität als auch der Quantität der vermittelten Informationen überprüft.

Der Börsenzulassungsprospekt muss bestimmte Informationen beinhalten, die dann in Anzeigen in den Börsenpflichtblättern veröffentlicht werden. Dieser Prospekt soll in erster Linie der Information und dem Schutz der Anleger dienen.


 
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