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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das übergeordnete Ziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherzustellen.

Daraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten:

• die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen und

• der Schutz der Kunden und Anleger.

Die Abteilung Wertpapieraufsicht/Asset-Management ist dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sicherzustellen.

Nach dem WpHG sind Insidergeschäfte verboten. Ergeben sich Anhaltspunkte für solche Geschäfte, erstattet die www.bafin.de eine Strafanzeige. Insiderdelikte können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Börsennotierte Unternehmen sind zur unverzüglichen Veröffentlichung von neuen Tatsachen verpflichtet, falls diese Informationen den Börsenkurs beeinflussen können (Ad-hoc-Publizität). Bei Verstößen gegen diese Regel kann die BAFin Bußgelder verhängen.


 
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