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Zwischengewinne
Zwischengewinne

Verkaufen Anleger Anteile an Investmentfonds vor dem nächsten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin, erhalten sie mit dem Rückgabepreis die seit dem letzten Termin angesammelten Kapitalerträge als Zwischengewinn.

Haben sie beim selben Kreditinstitut beim Kauf von Wertpapieren Zwischengewinne oder Stückzinsen gezahlt, verrechnet die Bank diese mit den eingenommenen Zwischengewinnen und zieht nur für die Differenz Zinsabschlagsteuer ab, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Auch das Finanzamt verrechnet auf Antrag die eingenommenen mit den gezahlten Zwischengewinnen und Stückzinsen.


 
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