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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

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Altersrente für Frauen
Altersrente für Frauen
Von Januar 2000 an wird die Altergrenze von 60 Jahren für Frauen in 60 Monatsschritten auf das 65. Lebensjahr angehoben. Betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab Januar 1940. Frauen, die ab Dezember 1944 geboren wurden, können dann künftig erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Frauen können auch dann weiterhin mit 60 die Rente beantragen, wenn sie eine Rentenkürzung von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Der Abschlag wirkt so lange, wie diese Rente ununterbrochen bezogen wird.

Des Weiteren müssen sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Hierzu zählen alle Beitrags- und Ersatzzeiten.

Ab dem Jahr 2012 wird es diese Rentenart nicht mehr geben. Dies gilt somit für alle ab 1952 geborene Frauen.

Auch hier gibt es noch Vertrauensschutzregelungen für Frauen, die vor dem 01.01.1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten nachweisen können sowie für Frauen, die am 07.05.1996 bereits 55 Jahre alt waren und an diesem Tage arbeitslos waren, Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, Vorruhestandsgeld oder Überbrückungsgeld der Seemannskasse bezogen haben.


 
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