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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Altersrenten
Altersrenten

Alle Renten, gleich welcher Art, werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Altersrenten können entweder als Vollrenten, also in voller zustehender Höhe oder als Teilrenten in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Die Altersgrenzen der Altersrenten für langjährig Versicherte und für Frauen werden stufenweise ab dem Jahr 2000 auf das 65. Lebensjahr angehoben. Nach einer Übergangsphase bis zum Jahr 2011 wird es ab 2012 (für ab 1952 geborene Versicherte) nur noch die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte geben. Frauen und auch Arbeitslose haben dann nicht mehr die Möglichkeit, schon mit 60 in Rente gehen zu können.

Regelaltersrente: Die Regelaltersrente wird nach Vollendung des 65. Lebensjahres und bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren gewährt.
Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Altersrente erhalten all die Versicherten, die die große Wartezeit von 35 Jahren (es zählen alle rentenrechtliche Zeiten, also auch die Berücksichtigungszeiten) erfüllt haben.

Die Altersgrenze von derzeit 63 Jahren wurde vom Januar 2000 bis Dezember 2001 auf das 65. Lebensjahr in Monatsschritten angehoben. Dies betraf Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren wurden. Für ab Dezember 1938 Geborene gilt dann einheitlich die Altersgrenze von 65 Jahren. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ab dem 63. Lebensjahr ist möglich. Jedoch muss dann ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf genommen werden (maximaler Abschlag somit 7,2 Prozent).

Vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2011 (von Jahrgang 1948-1949) kann die Altersgrenze auf Antrag schrittweise bis auf das 62. Lebensjahr herabgesetzt werden. Alle ab 1950 Geborene können bei Erfüllung der großen Wartezeit auf Antrag mit 62 Jahren in Rente gehen. Für sie beträgt der Abschlag dann 10,8 Prozent. Der Abschlag wirkt so lange, wie die Rente ununterbrochen bezogen wird.

Es gibt noch Vertrauensschutzregelungen für langjährig Versicherte, die vor dem 01.01.1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten nachweisen können sowie für Versicherte, die bis zum 14.02.1941 geboren sind und am 14.02.1996 Vorruhestandsgeld oder Überbrückungsgeld der Seemannskasse bezogen haben.


 
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