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Arbeiter
Arbeiter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist, wer vorwiegend körperlich tätig ist. Die Eigenschaft als Arbeiter wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeit besondere Kenntnisse und auch geistige Tätigkeit erfordert. Die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Arbeiter (oder Angestellten) richtet sich allein nach der Art der ausgeübten Tätigkeit. Versicherungsträger für die Arbeiter sind die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA) in Deutschland (Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen siehe unter "Bundesknappschaft".