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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil |
Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil
Beiträge aufgrund der Versicherungspflicht (Pflichtbeiträge) zur Rentenversicherung sind je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
Der Beitragssatz für die Pflichtversicherten bleibt auch in 2005 bei 19,5 Prozent des Bruttoarbeitsverdienstes. Höchstens sind jedoch nur Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen. Diese beträgt ab dem 01. Januar 2005 in den alten Bundesländern 62.400 Euro, in den neuen Bundesländern 52.800 Euro. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen somit ab dem 01. Januar 2005 je 9,75 Prozent. Bei Auszubildenden zahlt der Arbeitgeber bei Verdiensten bis zu 325 Euro den vollen Beitrag.
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