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Bargeldlose Beitragsentrichtung
Bargeldlose Beitragsentrichtung
Bargeldlose Beitragsentrichtung ist die Entrichtung von Beiträgen durch unmittelbare Zahlung von Beiträgen an den Rentenversicherungsträger (Kontenabbuchung, Dauer- und Einzelüberweisung, Einzahlung am Schalter). Bargeldlos zahlen der versicherungspflichtige Selbstständige und der freiwillig Versicherte. Die bargeldlose Beitragsentrichtung hat ab dem 1.1.1977 das Markenverfahren abgelöst. Der versicherungspflichtige Selbstständige hat auch in 2005 einen Regelbeitrag von 470,93 Euro in den alten Bundesländern, sowie 395,85 Euro in den neuen Bundesländern zu zahlen. Auf Antrag kann er jedoch auch Beiträge entsprechend seines Einkommens (siehe Versicherungspflicht), höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlen. Der freiwillig Versicherte kann Beiträge zwischen dem jeweiligen Mindest- und Höchstbeitrag zahlen.


 
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