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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung |
Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung
Diese Berücksichtigungszeit hat keinen direkten Einfluss auf die Berechnung der Rente. Sie zählt mit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und hat somit insbesondere Bedeutung für die Rentenanspruchsbegründung (Altersrente für langjährig Versicherte, Erwerbsminderungsrenten).
Es kann als Berücksichtigungszeit angerechnet werden:
- die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr bei einem Elternteil, wenn bei diesem auch die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit erfüllt sind.
Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung kann auch für Kindererziehungszeiten vor dem 01.01.1992 entstehen. Sie wird nur auf Antrag gewährt.
Selbstständige mit einem Verdienst von mehr als 400 Euro im Monat können sich Berücksichtigungszeiten nicht anrechnen lassen.
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