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Bundeswehrdienst/Zivildienst
Bundeswehrdienst/Zivildienst
Der Bundeswehrdienst ist eine Pflichtbeitragszeit. Der Bund zahlt für den Wehrdienst/Zivildienstleistenden die Beiträge an den Rentenversicherungsträger. Grundlage für die Beitragsentrichtung ab dem 01.01.2000 sind 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Die Bezugsgröße beträgt für die alten Bundesländer in 2005 28.980 Euro und in den neuen Bundesländern 24.360 Euro. Der Bundeswehrdienst zählt nicht als Ersatzzeit.


 
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