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Die kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent einer auf den Todeszeitpunkt berechneten vollen Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Hat der Verstorbene bis zum Tod seinerseits eine Rente bezogen, wird mindestens diese der Berechnung zugrunde gelegt.
Die Anspruchsdauer der kleinen Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten begrenzt. Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Witwen, die weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen und unter 45 Jahre alt sind, nach einer solchen Übergangszeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Erfüllt die Witwe später dann die Voraussetzungen für die große Witwenrente (s.u.), erhält sie auf Antrag dann diese Rente. Die Witwenrente wird auch länger als zwei Jahre gezahlt, wenn noch das "alte Recht" gilt.


 
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