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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Ersatzzeiten |
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres und vor dem 01.01.1992 liegende beitragslose Zeiten, in denen der Versicherte aus bestimmten, von ihm selbst nicht zu vertretenden Gründen an der Beitragsentrichtung verhindert war. Hierzu gehören insbesondere Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg, Verfolgungszeiten während der NS- Herrschaft, Flucht und Vertreibung, politische Haft in der ehemaligen DDR und an dies Tatbestände anschließende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und der unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Diese Zeiten werden nach neuem Recht ohne Vorliegen von besonderen Anrechnungszeiten (z.B. Vorversicherung, Anschlusspflichtbeitrag ) berücksichtigt. Sie werden mit auf die Wartezeit angerechnet. Ein Neuerwerb von Ersatzzeiten ist vom 01.01.1992 an nicht mehr möglich. |
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