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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Geschiedenenrente |
Geschiedenenrente
Beim Tod des Versicherten erhält nicht nur seine Witwe eine Witwenrente, sondern auch die frühere Ehefrau des Versicherten, deren Ehe mit dem Versicherten bis zum 30.6.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, eine Hinterbliebenenrente. Frühere Ehefrau ist nur, wer sich zu Lebzeiten des Versicherten nicht wiederverheiratet hat.
Die Rente wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt; hauptsächlich dann, wenn der Versicherte zur Zeit seines Todes der früheren Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet war oder tatsächlich Unterhalt gezahlt hat.
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