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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Ich-AG - neu seit dem 1. Januar 2003 |
Ich-AG, neu seit dem 1. Januar 2003
Um Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern, wurde ab dem 1. Januar 2003 ein Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung der sogenannten Ich-AG eingeführt. Diese Regelung ist bis zum Ende 2005 befristet. Der Antragsteller muss arbeitslos sein sowie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe haben oder im Rahmen einer ABM- oder Strukturmaßnahme beschäftigt sein. Wer Überbrückungsgeld erhält, wird nicht gefördert.
Der Zuschuss wird immer nur für ein Jahr bewilligt, maximal gibt es die Gelder für drei Jahre. Der Selbstständige darf im Jahr nicht mehr als 25.000 Euro verdienen und keinen Arbeitnehmer beschäftigen. Ausnahme: Familienangehörige. Der monatliche Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei.
Empfänger eines Existenzgründungszuschusses unterliegen als Selbstständige der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie besteht solange, wie der Zuschuss gewährt wird. Zu zahlen ist der halbe Regelbeitrag. Dieser beträgt in 2005 in den alten Bundesländern 235,47 Euro, in den neuen Bundesländern 197,93 Euro. Auf Antrag können auch Beiträge entsprechend des Gewinns gezahlt werden, mindestens jedoch ein Beitrag in Höhe des Mindestbeitrages von 78 Euro (entspricht einem Gewinn von 400 Euro).
Nähere Einzelheiten über den Existenzgründungszuschuss können bei den Arbeitsämtern erfragt werden, die für die Bewilligung der Leistung zuständig sind. |
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