|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
|
| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Kurzfristige Beschäftigungen |
Kurzfristige Beschäftigungen
Neben den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (400-Euro-Jobs) stellen die kurzfristigen Beschäftigungen die zweite Art von geringfügigen Beschäftigungen dar, die versicherungsfrei in der Sozialversicherung sind.
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf nicht mehr als zwei Monate oder - bei weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche - auf insgesamt fünfzig Arbeitstage begrenzt ist. Auf die Höhe des Einkommens bei solch einer Beschäftigung kommt es für die Sozialversicherungsfreiheit nicht an. Es fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an - auch keine Pauschalbeiträge für den Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber aber ggf. eine Pauschalsteuer. |
|
|