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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

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Mini-Jobs in Privathaushalten
Mini-Jobs in Privathaushalten
Auch Mini-Jobber in Privathaushalten sind nach den o.g. Regelungen versicherungsfrei. Neu ist, dass der Arbeitgeber hierfür nur zwölf Prozent Pauschale zu zahlen hat:

fünf Prozent Beitrag zur Krankenversicherung
fünf Prozent Beitrag zur Rentenversicherung
zwei Prozent pauschale Lohnsteuer

Arbeitnehmer können ebenfalls aufstocken. Sie haben dann jedoch nicht 7,5 Prozent, sondern momentan 14,5 Prozent zu entrichten. Als Untergrenze für solche Aufstockungsbeiträge gilt auch hier ein Arbeitsverdientst von 155 Euro monatlich.

Da hier nicht zwölf Prozent, sondern lediglich fünf Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, ergeben sich natürlich auch geringere Rentensteigerungen. So ergibt sich bei einem 400-Euro-Job in den alten Bundesländern für ein Jahr Arbeit ein Rentenanspruch von monatlich ca. 1,10 Euro, in den neuen Bundesländern von ca. 1,20 Euro. Auch werden bei zwölf Monaten Mini-Job in einem Jahr nicht 3,2 Monate, sondern lediglich 1,35 Monate auf die Wartezeit angerechnet.

Neu ist, dass Privatleute, die Haushaltshilfen beschäftigen, dadurch Steuern sparen können. Beschäftigen Privatleute selbst eine Haushaltshilfe im Rahmen eines versicherungsfreien Mini-Jobs, reduziert sich ihre Einkommenssteuer um 10 Prozent der Kosten, höchstens um 510 Euro jährlich.
Beschäftigen Privatleute gar eine versicherungspflichtige Haushaltshilfe können sie zwölf Prozent der Kosten, höchstens 2.400 Euro jährlich absetzen.
Nehmen Privatleute eine entsprechende Dienstleistung von einer Firma/Agentur in Anspruch, reduziert sich die Einkommenssteuer sogar um 20 Prozent, höchstens um 600 Euro.


 
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