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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

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Nachversicherung
Nachversicherung
Nachversicherung ist die Entrichtung von Pflichtbeiträgen für eine Zeit, in der eine an sich rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, der Beschäftigte jedoch wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften entweder kraft Gesetz versicherungsfrei oder auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit war.
Nachzuversichern ist der Beschäftigte, wenn er aus dieser versicherungsfreien Beschäftigung ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält (z.B. ehemalige Zeitsoldaten oder andere ehemalige Beamte).


 
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