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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Rentenartfaktor |
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor ist ein Bestandteil der neuen Rentenformel. Er ist zu vergleichen mit dem Steigerungssatz der alten Rentenformel. Mit dem Rentenartfaktor werden die persönlichen Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung vervielfältigt; er beeinflusst damit die Höhe einer Rente.
Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei
- Renten wegen Alters 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
- Erziehungsrenten 1,0
- kleinen Witwenrenten und kleinen Witwerrenten bis zum Ende
des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte
verstorben ist 1,0
anschließend
- großen Witwenrenten und großen Witwerrenten bis zum Ende
des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte
verstorben ist 0,6
anschließend
wenn der Ehegatte bereits vor dem 1.1.2002 verstorben ist
oder die Eheleute vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und
ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist ("altes Recht" 0,55
ansonsten
- Halbwaisenrenten 0,1
- Vollwaisenrenten 0,2
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