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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

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Rentenauskunft
Rentenauskunft
Ab dem 01.01.2004 wird folgende Neuregelung in Kraft treten:
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die dann über aktuelle und zukünftige Rentenhöhen (EU, Alter) Auskunft gibt. Die Rentenauskünfte sind schriftlich zu erteilen und sind nicht rechtsverbindlich.

Die Rentenversicherungsträger machen aber von der Möglichkeit Gebrauch, mit dem Versand der Renteninformationen schon vorher in einer Pilotphase zu beginnen. Ab Juni 2002 werden die Versicherten in einer Einführungsphase von 2002 bis 2004 die Informationen schrittweise erhalten. Ein Sechstel der Versicherten (fast sieben Millionen Personen) sollen die Renteninformation noch in diesem Jahr erhalten haben, zwei Sechstel sollen sie in diesem Jahr bekommen und drei Sechstel im Jahr 2004. Ab dem Jahr 2005 bekommen dann alle 42 Millionen Versicherten einmal jährlich ihre aktuelle Renteninformation


 
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