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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Rentenformel |
Rentenformel
Die Rente hat grundsätzlich Lohnersatzfunktion. Bei einem normalen Arbeitsleben soll eine Rentenhöhe erreicht werden, die es ermöglicht, den erworbenen Lebensunterhalt beizubehalten; die Rente soll also in der Regel nicht nur ein Zuschuss zum Lebensunterhalt sein.
Ziel der Rentengesetzgebung ist es, jede Rente individuell und aktuell zu berechnen. Die Zielsetzung wird auch durch die ab dem 01.01.1992 neu geschaffene Rentenformel verwirklicht. Die neue Rentenformel führt bei einer reinen Beitragsrente (nur aus Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen) ohne Besonderheiten zu der gleichen Rentenhöhe wie bei dem bis 1991 geltenden Rentenberechnungsrecht.
Grundsätze der neuen Rentenberechnung:
- die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.
- das in den einzelnen Kalenderjahren versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt (bisher 100 Werteinheiten).
- für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist (Gesamtleistungsbewertung).
- das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente wird durch den Rentenartfaktor bestimmt.
- bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente oder bei Verzicht auf eine Altersrente nach dem 65. Lebensjahr werden Vorteile oder Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer durch einen Zugangsfaktor vermieden.
- der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden.
- der aktuelle Rentenwert wird entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgeltes unter Berücksichtigung der Belastungsveränderung bei Arbeitsentgelten und Renten durch Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit jährlich angepasst.
Aus diesen Berechnungselementen ergibt sich folgende Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente:
persönl. Entgeltpunkte(PEP) x Rentenartfaktor(RAF) x akt. Rentenwert(ARW) = monatl. Rente
Persönl. Entgeltpunkte = Zugangsfaktor x Entgeltpunkte
Beispiel: Berechnungsgrundlage für eine Altersrente sind 40 Versicherungsjahre; je Jahr wurde das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten erzielt
(für jeweils ein Jahr Durchschnittsverdienst wird ein Entgeltpunkt berücksichtigt; also 40 x 1 = 40)
40 (PEP) x 1,0 (RAF) x 26.13 (ARW West) = 1.045 Euro
Der errechnete Rentenwert gilt vom 01.07.2004 bis zum 30.06.2005.
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