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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Rentenzahlung |
Rentenzahlung
Die Renten werden monatlich im voraus durch das für den Wohnort des Rentenberechtigten zuständige Postamt gezahlt. Ein Wohnungswechsel im Bundesgebiet ist dem bisherigen Zahlpostamt mitzuteilen.
Auf Antrag wird die Rente an Empfänger, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, gebührenfrei ins Haus zugestellt. Das gleiche gilt für Empfänger, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn ihnen der Weg zur Postzahlstelle wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Erblindung nicht zugemutet und auch keine andere Person mit der Abholung der Rente beauftragt werden kann.
Jeder Rentenempfänger kann die bargeldlose Zahlung seiner Rente auf ein eigenes Postscheck-, Bank- oder Sparkassenkonto oder auf das Konto eines Familienangehörigen beantragen.
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