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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge

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Teilrente
Teilrente
Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen.
Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der erreichten Vollrente.

Die neu eingeführte Teilrente ermöglicht erstmals im Rentenrecht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Versicherten können einerseits einen Teil der ihnen zustehenden Altersrente in Anspruch nehmen, andererseits weiter innerhalb bestimmter Grenzen hinzuverdienen (siehe Hinzuverdienstgrenze). Nach Vollendung des 65. Lebensjahres entfällt jede Einkommensbeschränkung, d.h. es kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Die Versicherten haben somit die Wahlmöglichkeit, entweder die ihnen zustehende Vollrente zu beantragen oder lediglich ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente zu beanspruchen. Inwieweit sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, wird meist entscheidend davon abhängen, ob sie entsprechende Teilzeitarbeitsplätze finden.

Versicherte, die wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Teilrente ihre Arbeitsleistung einschränken wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeiten einer solchen Einschränkung erörtert. Macht der Versicherte hierzu für seinen Arbeitsbereich Vorschläge, hat der Arbeitgeber zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen.

In der Regel sind die Versicherten vorrangig daran interessiert, in ihrem bisherigen Betrieb zu verbleiben und dort eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Der Arbeitgeber hat mit ihnen die dazu bestehenden Möglichkeiten zu erörtern. Macht der Versicherte dabei für seinen eigenen Arbeitsbereich Vorschläge, in welcher Form die Arbeit so organisiert und aufgeteilt werden kann, dass er seine Arbeitsleistung zeitlich einschränken kann, hat der Arbeitgeber hierzu Stellung zu nehmen. Da gerade langjährig Beschäftigte häufig entsprechende Vorschläge machen können, ist anzunehmen, dass hierdurch ein Anstoß für die Errichtung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen erfolgt.



 
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