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Infodatenbank / Gesetzliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 119 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Witwen/Witwerrente |
Witwen/Witwerrente
Anfang 2002 ist die Hinterbliebenenversorgung, vor allem die Witwen- und Witwerrente sowie die Anrechnung von eigenem Einkommen der Hinterbliebenen wesentlich geändert worden.
Die weitaus meisten Witwen und Witwer sind aus Vertrauensschutzgründen noch nicht vom neuen Hinterbliebenenrecht betroffen. Die alten Regelungen ("altes Recht" sind auch dann weiterhin maßgebend , wenn
- der Ehegatte bereits vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder
- die Eheleute vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist.
Witwen- oder Witwerrenten sind abgeleitete Rentenansprüche, d.h. sie werden aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Um eine solche Rente zu erhalten, brauchen sie also selbst nicht rentenversichert zu sein. (Zur Vereinfachung des Leseflusses wird im Folgenden nur auf weibliche Hinterbliebene Bezug genommen. Für Witwerrente gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Witwenrenten).
Eine Witwenrente kann nur gezahlt werden, wenn der Verstorbene die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Witwen sind Frauen, die zum Todeszeitpunkt eines Versicherten mit dem Verstorbenen in gültiger Ehe gelebt haben. Diese liegt auch dann vor, wenn die Ehepartner getrennt lebten. Die Ehe durfte beim Tod des Versicherten aber weder geschieden noch für nichtig erklärt oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein.
Verlobte und Personen, die ohne Eheschließung zusammenlebten, erhalten keine Witwenrente. Dieses gilt auch für hinterbliebene Partner einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft.
Eine Witwenrente wird nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat (Ausnahme: z.B. en Unfalltod des Ehegatten).Sofern noch das "alte Recht" gilt (s.o.), muss die Ehe nicht für eine bestimmte Zeit bestanden haben.
Es gibt zwei Arten von Witwenrente. Die kleine oder die große Witwenrente. |
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