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Aerzte- und Zahnärztekammer, Landes(zahn)ärztekammer
Ärzte- und Zahnärztekammer, Landes(zahn)ärztekammer

general medical council, medical association and regional dental chamber

(Zahn)Ärztekammern sind nach den jeweiligen Kammer- oder Heilberufsgesetzen der Bundesländer für die Selbstverwaltung der berufsständischen (zahn)ärztlichen Angelegenheiten zuständig. Jeder praktizierende (Zahn)Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer, in deren Gebiet er seinen Beruf ausübt. Zu den Kammeraufgaben gehören insbesondere

die Regelung und Überwachung der (zahn)ärztlichen Berufspflichten (Berufsordnung),

die Weiterbildung und Fortbildung,

die Vertretung und Förderung der Berufsinteressen, z.B. durch Errichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen.


Alle (Zahn)Ärzte eines Bundeslandes wählen als Pflichtmitglieder in vierjährigem Turnus eine Vertreterversammlung und einen Vorstand als Organe der Kammer. Im Wege der Aufsicht wird die Einhaltung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben überprüft. Vereinzelt gibt es unterhalb der Landesebene Bezirksärztekammern, die bestimmte Aufgaben selbstständig erledigen. Die Landes(zahn)ärztekammern haben auf Bundesebene die Bundes(zahn)ärztekammer mit vergleichbaren Aufgaben gegründet.

www.bzaek.de
www.bundesaerztekammer.de


 
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