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Ambulantes Operieren
Ambulantes Operieren

surgery to outpatients

Der medizinische Fortschritt ermöglicht es vielfach, Operationen nicht mehr vollstationär vorzunehmen. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz erfolgte die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Operationen mit dem Ziel, nicht notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, eine wirtschaftliche und patientengerechte Versorgung zu sichern und die Kooperation zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern zu verbessern.

Ambulante Operationen erfolgen in der Regel auf Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes, der zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen Unter-lagen zur Verfügung stellt. Das Recht des Patienten auf die freie Arztwahl gilt auch für ambulante Operationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben in einem bundesweit verbindlichen Vertrag einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung vereinbart.

Zurzeit wird nach der in der vertragsärztlichen Versorgung gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Spätestens 2005 soll eine völlig neue Abrechnungsgrundlage aufgrund von Fallpauschalen für ambulante Operationen geschaffen werden.

(§ 115 b SGB V)



 
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