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Apotheker
Apotheker

pharmacist

Der Beruf des Apothekers setzt nach der Bundes-Apothekerordnung die Approbation als Nachweis der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit voraus. Seit 1994 können Apotheker durch eine Weiterbildung die Zusatzbezeichnung "Gesundheitsberatung" erlangen. Ausbildung und Berufsausübung sind im Gesetz über das Apothekenwesen geregelt.

Aufgabe des Apothekers ist die Abgabe von Arzneimitteln, auch per Arzneimittel-Versandhandel, und die Ausführung ärztlicher Rezepte. Für den selbstständigen Betrieb einer Apotheke ist nach dem Gesetz über das Apothekenwesen die Erlaubnis (Konzession) der zuständigen Landesbehörde Voraussetzung. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat das so genannte Mehrbesitzverbot aufgehoben und berechtigt Apotheker neben einer persönlich geführten Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben.

Der selbstständige, die eigene Apotheke führende Apotheker bezeichnet sich als "Offizin-Apotheker". Seit dem Wegfall der Bedürfnisprüfung für Apotheken durch das so genannte "Apothekenurteil" des Bundesverfassungsgerichts besteht für Apotheker Niederlassungsfreiheit. Die Apotheker sind – entsprechend den Heilberufen der (Zahn)Ärzte und Tierärzte – in Apothekerkammern organisiert. Spitzenorganisationen sind die aus den Länderkammern zusammengeschlossene Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband als Zusammenschluss der Landesapothekerverbände und -vereine sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.



 
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