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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Arbeitgeberanteil, Beitragszuschuss
Arbeitgeberanteil, Beitragszuschuss

employers contribution

Regelfall: Versicherungspflichtige Beschäftigte und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je zur Hälfte. Bestimmte freiwillig Versicherte erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, den der Arbeitgeber für einen Versicherungspflichtigen zu zahlen hätte, maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Bei Rentnern trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags aus der Rente.

Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss. Dessen maximale Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz in der GKV zum Stichtag 1.1. des jeweiligen Vorjahres sowie dem Arbeitsentgelt des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der maximale Zuschuss im Jahr 2004 beträgt 249,36 Euro monatlich. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags beschränkt.

Ausnahmen: Der Arbeitgeber trägt die Beiträge allein, z.B.

für Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind und deren monatliches Arbeitsentgelt 325 Euro nicht übersteigt,

für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten,

für Beschäftigte, soweit Beiträge für Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld zu zahlen sind.

(§§ 249 ff., § 257 SGB V, § 20 SGB IV)




 
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