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Infodatenbank / Krankenversicherung

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Arzneimittel
Arzneimittel

drugs

Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und Zubereitungen von Stoffen, die dazu dienen, durch Anwendung bei Mensch oder Tier Krankheiten, Leiden, Schäden und Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, Stoffe, die der Diagnose dienen, oder seelische Zustände beeinflussen. Der Arzneimittelbegriff der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst dagegen auch Mittel, die nicht unter die Definition des AMG fallen. Die Arzneimittel werden nach ihrem Vertriebsweg in vier Gruppen eingeteilt:

OTC-Arzneimittel,

apothekenpflichtige Arzneimittel, die nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich sind,

verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in den Apotheken nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden,

Betäubungsmittel, die eine besondere Verordnung benötigen und nur in einer Apotheke erhältlich sind.

Fast alle Präparate bedürfen einer Arzneimittelzulassung. Unwirtschaftliche Arzneimittel können von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen werden (Negativliste).

(§ 2 AMG, § 31 SGB V)



 
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