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Arzneimittel-Richtlinien
Arzneimittel-Richtlinien

pharmaceutical directive

Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt die Verordnung von Arzneimitteln mit dem Ziel einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinien werden fortlaufend an den medizinischen Fortschritt angepasst. Der Inhalt ist für die Vertragsärzte verbindlich und umfasst insbesondere

allgemeine Regeln für eine wirtschaftliche Verordnungsweise,

Leistungsausschlüsse und -einschränkungen,

indikationsbezogene Therapieempfehlungen und wirkstoffbezogene Therapiehinweise als Entscheidungshilfen für Behandlungen,

Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge festgesetzt werden können, sowie

eine Preisvergleichsliste, gegliedert nach Indikationsgebieten und Stoffgruppen, um dem Arzt den Preisvergleich und die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen zu ermöglichen.


Seit dem 1.4.2004 enthalten die Richtlinien auch eine Liste über verordnungsfähige aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

(§§ 35, 92 SGB V)



 
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