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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Kranken- und Pflegekassen |
Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht der Kranken- und Pflegekassen
Kranken- und Pflegekassen sind als Sozialleistungsträger zur Aufklärung, Auskunft und Beratung verpflichtet, um der Bevölkerung und den Versicherten die Erlangung und Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der
Aufklärung: Allgemeine Information und Aufklärung der ganzen Bevölkerung über soziale Rechte und Pflichten ohne Bezug zu einem Einzelfall;
Beratung: Gezielte und umfassende Unterrichtung des Einzelnen über Rechte/Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und Ansprüche gegenüber dem zuständigen Sozialleistungsträger;
Auskunft: Die Krankenkasse ist zentrale Auskunftsstelle für den gesamten Sozialleistungsbereich; so ist sie z.B. für die Benennung des zuständigen Trägers verantwortlich.
(§§ 13, 14, 15 SGB I)
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