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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Ausschluss von Arzneimitteln |
Ausschluss von Arzneimitteln
exclusion of drugs
Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel: Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden seit dem 1.1.2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Arzneimittel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für entwicklungsgestörte Jugendliche sind hiervon ausgenommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Rechtswirkung ab dem 1.4.2004 einen Ausnahmekatalog erstellt. Darin wird festgelegt, welche nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin verordnet werden dürfen.
Life-Style-Präparate: Ausgeschlossen sind darüber hinaus Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität, z.B. Haarwuchsmittel oder Appetitzügler.
Unwirtschaftliche Arzneimittel: Ergänzend hierzu können in der gesetzlichen Krankenversicherung auch unwirtschaftliche Arzneimittel aus der Leistungspflicht der Krankenkassen aus-geschlossen werden. Arzneimittel sind unwirtschaftlich, wenn sie u.a. nicht die für das Therapieziel erforderlichen Bestandteile enthalten oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist. Die Zusammenstellung dieser unwirtschaftlichen Mittel wird als Negativliste bezeichnet.
Bagatellarzneimittel: Bereits 1983 wurden Gruppen von Arzneimitteln, die üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen (z.B. Erkältungen) verordnet werden, als so genannte Bagatellarzneimittel per Gesetz ausgeschlossen.
Weitere Ausschlüsse können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit vorgenommen werden.
(§ 34 SGB V) |
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