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Bedarfszulassung Ärzte, Zahnärzte
Bedarfszulassung Ärzte, Zahnärzte


SHI-physician and dentist licensure

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde dem Gesetzgeber der Auftrag erteilt, die bestehenden Instrumente der Zulassungsbeschränkungen zum 1.1.1999 durch eine Bedarfszulassung abzulösen. Idee der Bedarfszulassung ist die strikte Bindung der Zulassung an Verhältniszahlen. Angesichts zahlreicher Umsetzungsschwierigkeiten wurde im Zuge der GKV-Gesundheitsreform 2000 durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ein Forschungsvorhaben zur Ermittlung wissenschaftlich fundierter Bedarfskriterien in Auftrag gegeben, das die Kriterien für den Bedarf an Ärzten objektiv bestimmen sollte. Das 2002 vorgestellte Gutachten kam u.a. zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an Ärzten objektiv nicht feststellbar ist, sondern statt dessen Indikatoren für den medizinischen Bedarf herangezogen werden sollten. Tatsächlich ist das bestehende Überversorgungsinstrumentarium mittels Richtlinien zur Bedarfsplanung bisher durch die Bedarfszulassung nicht abgelöst worden, sondern weiterhin in Kraft.

§ 101 SGB V



 
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