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Infodatenbank / Krankenversicherung

Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Beitragsbedarf
Beitragsbedarf


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Im Risikostrukturausgleich erhält jede Krankenkasse für die Versorgung ihrer Versicherten einen Geldbetrag, den so genannten Beitragsbedarf. Um den Beitragsbedarf zu berechnen, werden zunächst die durchschnittlichen Versorgungskosten je Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand der Faktoren Alter und Geschlecht, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und
Krankengeldansprüche sowie seit 2003 die Einschreibung in Disease-Management-Programme ermittelt. Verwaltungskosten, Satzungs- und Ermessensleistungen finden keine Berücksichtigung. Anschließend wird auf der Grundlage dieser durchschnittlichen Versorgungskosten anhand der Anzahl und Struktur der Versicherten jeder Krankenkasse deren Beitragsbedarf berechnet. Zusätzlich werden seit 2002 alle Kosten, die 20.450 Euro pro Jahr und Versicherten überschreiten, durch einen Risikopool teilweise ausgeglichen. Für die Durchführung ist das Bundesversicherungsamt verantwortlich.



 
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