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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Beitragsbemessungsgrenze |
Beitragsbemessungsgrenze
assessment limit
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem die beitragspflichtigen Einnahmen, zur Berechnung des Beitrags zugrundegelegt werden, der überschießende Teil bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze bedingt eine degressive Beitragsstruktur: Je höher die Einnahmen über der Grenze liegen, desto niedriger wird der Anteil des Beitrags an den Einnahmen. Dieses Prinzip gilt in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bis zum 31.12.2002 betrug die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1.1.2003 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Sie ist nun an die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung angebunden und wird jährlich dynamisiert.
§ 341 SGB III, § 223 SGB V, §§ 159, 275 a SGB VI, § 55 SGB XI
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