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Infodatenbank / Krankenversicherung |
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| Derzeit befinden sich 413 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Beitragsrückzahlung |
Beitragsrückzahlung
contribution refund
ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Form der Beitragsermäßigung, bei der Versicherte einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vergangenen Jahr keine Leistungen zu Lasten des jeweiligen PKV-Unternehmens in Anspruch genommen haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde die Möglichkeit der Beitragsrückzahlung (eingeführt mit dem zweiten GKV-Neuordnungsgesetz) mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz wieder gestrichen. Der Nachweis, dass Beitragsrückzahlung Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen kann, konnte in Modellvorhaben der GKV nicht erbracht werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1.1.2004 die Beitragsrückzahlung als mögliche Satzungsregelung für freiwillig Versicherte eingeführt. Eine Beitragsrückzahlung ist möglich, wenn der Versicherte und seine Angehörigen keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Bestimmte Leistungen, z.B. zur Vorsorge, werden nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung ist auf höchstens ein Zwölftel des Jahresbeitrags beschränkt.
§ 54 SGB V
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